Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt 61 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Ende 2005 belief sich die Bilanzsumme aller VÖB-Mitgliedsinstitute auf 1.848,9 Mrd. Euro. Der Marktanteil der VÖB-Mitgliedsbanken lag damit, gemessen an der Bilanzsumme der gesamten deutschen Kreditwirtschaft bei 27 Prozent. Die VÖB-Banken beschäftigen 99.092 Mitarbeiter.[1]
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands im Finanzministerium
| Wann | 2006 |
| Wer | Mitarbeiter der HSH Nordbank |
| bearbeitete Themen | Mitarbeit in der Abteilung „Nationale und Internationale Finanzmarkt- und Währungspolitik“; Bearbeitung von Fragen zur Anwendung und Auslegung sowie Fortentwicklung des Kreditwesengesetzes, des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und zur gesetzlichen Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie; Allgemeine Referententätigkeiten wie Sitzungsvorbereitungen oder Mitarbeit in Arbeitskreisen[2] Auflistung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen siehe unten |
Die Mitarbeiterin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hatte während ihres Einsatzes einen eigenen Schreibtisch im Finanzministerium und wurde von ihrem vorigen Arbeitgeber weiterhin bezahlt.[3] Sie arbeitete bei einer Überarbeitung des Kreditwesengesetzes, sowie am Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes mit. Zwei Gesetze die den VÖB und die Mitgliedsbanken die er vertritt, direkt betreffen.
In einer Auskunft des Bundesinnenministeriums[4] ist der Beschäftigte des VÖB (HSH Nordbank AG) allerdings männlich. Zusammen mit einer Beschäftigten der Deutsche Börse AG war er an folgenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beteiligt:
- Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten kapitaladäquanzrichtlinie vom 17.11.2006
- Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung) vom 14.12.2006
- Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesensgesetzes (Groß- und Millionenkreditverordnung) vom 14.12.2006
- Verordnung über die Liquidität der Institute (Liquiditätsverordnung) vom 14.12.2006
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands im Verkehrsministerium
| Wann | aktuell (Stand Dez. 2006) |
| Wer | unbekannt |
| bearbeitete Themen | Mitarbeit in der Taskforce "Public Private Partnership", fachspezifische Fragen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit [2] |
Siehe auch
Quellenangaben
- ↑ Angaben der Bank
- ↑ Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden"
- ↑ Adamek, Sascha/ Otto,Kim (2008): Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Köln
- ↑ Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Peter Altmaier, Bundesministerium des Innern vom 15.05.2008 auf eine mündliche Frage des Abgeordneten Volker Beck (Grüne)
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