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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt 61 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Ende 2005 belief sich die Bilanzsumme aller VÖB-Mitgliedsinstitute auf 1.848,9 Mrd. Euro. Der Marktanteil der VÖB-Mitgliedsbanken lag damit, gemessen an der Bilanzsumme der gesamten deutschen Kreditwirtschaft bei 27 Prozent. Die VÖB-Banken beschäftigen 99.092 Mitarbeiter.[1]


Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands im Finanzministerium

Wann 2006
Wer Mitarbeiter der HSH Nordbank
bearbeitete Themen Mitarbeit in der Abteilung „Nationale und Internationale Finanzmarkt- und Währungspolitik“; Bearbeitung von Fragen zur Anwendung und Auslegung sowie Fortentwicklung des Kreditwesengesetzes, des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und zur gesetzlichen Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie; Allgemeine Referententätigkeiten wie Sitzungsvorbereitungen oder Mitarbeit in Arbeitskreisen[2]

Auflistung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen siehe unten

Die Mitarbeiterin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hatte während ihres Einsatzes einen eigenen Schreibtisch im Finanzministerium und wurde von ihrem vorigen Arbeitgeber weiterhin bezahlt.[3] Sie arbeitete bei einer Überarbeitung des Kreditwesengesetzes, sowie am Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes mit. Zwei Gesetze die den VÖB und die Mitgliedsbanken die er vertritt, direkt betreffen.

In einer Auskunft des Bundesinnenministeriums[4] ist der Beschäftigte des VÖB (HSH Nordbank AG) allerdings männlich. Zusammen mit einer Beschäftigten der Deutsche Börse AG war er an folgenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beteiligt:

  • Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten kapitaladäquanzrichtlinie vom 17.11.2006
  • Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung) vom 14.12.2006
  • Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesensgesetzes (Groß- und Millionenkreditverordnung) vom 14.12.2006
  • Verordnung über die Liquidität der Institute (Liquiditätsverordnung) vom 14.12.2006

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands im Verkehrsministerium

Wann aktuell (Stand Dez. 2006)
Wer unbekannt
bearbeitete Themen Mitarbeit in der Taskforce "Public Private Partnership", fachspezifische Fragen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit [2]


Siehe auch


Quellenangaben

  1. Angaben der Bank
  2. Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden"
  3. Adamek, Sascha/ Otto,Kim (2008): Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Köln
  4. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Peter Altmaier, Bundesministerium des Innern vom 15.05.2008 auf eine mündliche Frage des Abgeordneten Volker Beck (Grüne)

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