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Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ist die zentrale Interessenvertretung der Investmentbranche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Der BVI wurde am 25. März 1970 von sieben Investmentgesellschaften unter dem Namen Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften in Frankfurt a. M. gegründet. Im Oktober 2002 nannte sich die Verband in Bundesverband Investment und Asset Management e.V. um. [1]


BVI im Finanzministerium

Wann Januar bis August 2003[2]
Wer hauseigene Juristin
bearbeitete Themen Mitarbeit am Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Zwischensteuer bei Investmentfonds und Einführung von Privatanlagemöglichkeiten in Hedge Fonds (Investmentmodernisierungsgesetz) [3]; Mitarbeit in der Abteilung „Nationale und Internationale Finanzmarkt- und Währungspolitik“


Von Januar bis August 2003 hatte der BVI eine hauseigene Juristin nach Berlin abgestellt, die im Finanzministerium in einem eigenen Büro arbeitete. Nach Informationen des Report Mainz durfte die Top-Juristin an dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (kurz: Investmentmodernisierungsgesetz) tatkräftig mithelfen - weiterhin bezahlt von dem Lobbyverband der Fondsgesellschaften.[4] Das Investmentmodernisierungsgesetz ermöglichte die Freigabe von Hedge Fonds in Deutschland ab dem Jahr 2004, stellte ausländische Fonds mit inländischen steuerlich gleich und schaffte die Besteuerung des Zwischengewinns ab.

Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI, bestätigte die Mitarbeit der Juristin, stritt aber die Einflußnahme seines Verbandes ab. In Report Mainz sagte er zur Frage, ob die Interessen des BVI in das Gesetz eingeflossen seien: "Insoweit, dass wir ein Know-how dort eingebracht haben, Ressourcen eingebracht haben. Aber wir haben nicht konkret Einfluss genommen auf den Inhalt des Gesetzes. Natürlich hat die Mitarbeiterin das getan."[4] Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bezeichnete dieses Vorgehen als "Einholung von Sachverstand" und bestritt jede Einflussnahme der extern Angestellten bei der geplanten Steuererleichterung. Er mahnte an, dass der Einfluss von Referenten deutlich überzeichnet würde.[3]


(Potentielle) Auswirkungen

Hedge Fonds gelten als hochrisikoreiche Anlagemöglicheiten, die Kleinanlegern Totalverluste bescheren können. Prof. Wolfgang Filc von der Universität Trier bezeichnet sie gar als Glücksspiel, bei dem vor allem die Banken profitieren würden. Er hielt die bestehenden Beschränkungen für nötig. Besonders warnte der Professor der Volkswirtschaftslehre vor der Sitution, dass Hedge-Fonds, die in finanzielle Not geraten, dass gesamte Finanzsystem infizieren könnten und im Endeffekt durch insolvente Firmen mehr Menschen arbeitslos werden.

Vor dem Wegfall der Besteuerung auf Zwischengewinne, musste jeder, der Fondsanteile über ein Jahr hielt und sie zwischen zwei der jährlich stattfindenden Gewinnausschüttungen verkaufte, den im Wertzuwachs enthaltenen Anteil von Zinserträgen seit der letzten Ausschüttung zusätzlich versteuern. Die Streichung dieser Streuer steigert zwar die Attraktivität der Fonds, das ganzen Gesetzes kostet die öffentliche Hand aber rund 635 Millionen Euro pro Jahr.[3]


Siehe auch


Quellenangaben

  1. Angaben des Verbandes
  2. Adamek, Sascha/ Otto,Kim (2008): Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Köln
  3. Hannes Koch: Die Nähe zwischen Ministerium und Lobby. in: taz vom 16.10.2003
  4. ↑ Bankenlobby im Hause Eichel: Wie im Finanzministerium Banker an Gesetzen mitschreiben, Report Mainz vom 06.10.2003. Das Manuskript zum Beitrag kann unter report@swr.de mit Angabe des Titels und Datums angefordert werden


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