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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Das DIJuF versteht sich als "Forum für Fachfragen" und fördert den Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind. Das DIJuF unterstützt die fachliche Arbeit der Jugendämter durch gutachterliche Rechtsberatung, Fortbildungen und Fachtagungen zu aktuellen Themen. Mitglieder des DIJuF sind die Jugendämter Deutschlands (Stand 1. Januar 2008: 573 der 588 Jugendämter), Landesjugendämter und Fachministerien, ausländische Institutionen der Jugendhilfe sowie einzelne freie Träger.[1]

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht im Familienministerium

Wann Unklar
Wer Unklar
bearbeitete Themen Zusammen mit einer Beschäftigten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Mitarbeit am Tagesbetreuungsausbaugesetz und am Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz[2]

Beide Beschäftigte wurden zwischenzeitlich fest in das BMFSFJ übernommen.

Quellenangaben

  1. Website des Instituts, Zugriff am 29.05.2008 16:59
  2. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Peter Altmaier, Bundesministerium des Innern vom 15.05.2008 auf eine mündliche Frage des Abgeordneten Volker Beck (Grüne)

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